NachschlagewerkDatenschutzVerfügbarkeit

Verfügbarkeit

Kategorie: Datenschutz

Definition

Verfügbarkeit ist eines der grundlegenden Sicherheitsziele der Informationssicherheit. Sie bedeutet, dass Daten, Anwendungen, Systeme und Dienste jederzeit für berechtigte Benutzer nutzbar und erreichbar sind.

Ziel der Verfügbarkeit

• Zugriff auf Daten jederzeit ermöglichen • Ausfälle minimieren • Geschäftsbetrieb sicherstellen • Datenverluste vermeiden • Hohe Systemstabilität gewährleisten

Gefährdungen der Verfügbarkeit

• Hardwaredefekte • Stromausfälle • Netzwerkausfälle • Naturkatastrophen • Bedienfehler • Ransomware-Angriffe • Denial-of-Service-Angriffe (DoS/DDoS)

Maßnahmen zur Sicherstellung

• Regelmäßige Backups • RAID-Systeme • Redundante Server • USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) • Notfallkonzepte • Monitoring-Systeme • Ersatzhardware

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen betreibt einen Fileserver. Durch den Einsatz von RAID, täglichen Backups und einer USV bleibt der Zugriff auf die Daten auch bei Hardwarefehlern oder Stromausfällen weitgehend erhalten.

Zusammenhang mit den BSI-Grundwerten

Verfügbarkeit gehört zusammen mit Vertraulichkeit und Integrität zu den wichtigsten Sicherheitszielen der Informationssicherheit. Merkhilfe: VIVA V = Verfügbarkeit I = Integrität V = Vertraulichkeit A = Authentizität

Typische Prüfungsfrage

Frage: Was bedeutet Verfügbarkeit in der Informationssicherheit? Antwort: Verfügbarkeit bedeutet, dass Systeme, Anwendungen und Daten für berechtigte Benutzer jederzeit erreichbar und nutzbar sind.

Merksatz für die Prüfung

Verfügbarkeit bedeutet, dass Informationen und IT-Systeme jederzeit für berechtigte Personen zugänglich und funktionsfähig sind.