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Betroffenenrechte

Kategorie: Datenschutz

Definition

Die Betroffenenrechte sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt. Sie schützen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, und geben ihnen Kontrolle über ihre Daten.

Ziel der Betroffenenrechte

• Schutz personenbezogener Daten • Transparenz bei der Datenverarbeitung • Kontrolle über eigene Daten • Schutz der Privatsphäre • Durchsetzung von Datenschutzrechten

Recht auf Auskunft

Betroffene Personen haben das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert und verarbeitet werden. Außerdem müssen Informationen über den Verarbeitungszweck, die Speicherdauer und mögliche Empfänger bereitgestellt werden.

Recht auf Berichtigung

Sind gespeicherte personenbezogene Daten falsch oder unvollständig, kann die betroffene Person deren Berichtigung verlangen.

Recht auf Löschung

Dieses Recht wird häufig als 'Recht auf Vergessenwerden' bezeichnet. Betroffene können verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Betroffene können verlangen, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen.

Recht auf Widerspruch und Widerruf

Betroffene können einer Datenverarbeitung widersprechen oder eine zuvor erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Ab dem Widerruf dürfen die betroffenen Daten grundsätzlich nicht mehr verarbeitet werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann verlangt werden, dass personenbezogene Daten zwar gespeichert, jedoch nicht weiter verarbeitet werden.

Übersicht der Betroffenenrechte

• Recht auf Auskunft • Recht auf Berichtigung • Recht auf Löschung • Recht auf Datenübertragbarkeit • Recht auf Widerspruch und Widerruf • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Typische Prüfungsfrage

Frage: Welche Betroffenenrechte sind in der DSGVO geregelt? Antwort: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch bzw. Widerruf und Einschränkung der Verarbeitung.

Merksatz für die Prüfung

Die DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht zu wissen, welche Daten verarbeitet werden, fehlerhafte Daten zu korrigieren, Daten löschen zu lassen und die Verarbeitung einzuschränken oder ihr zu widersprechen.